Krankenkaѕѕe: Grundversicherung einfach erklärt
Krankenkaѕѕe: Die Krаnkenverѕicherung oder Grundsicherung in der Schweiz ist gesetzlich für jedermann vorgeschrieben. Und dies bereits seit dem Jahr 1996, in welchem es durch das Krankenversicherungsgesetz, kurz „KVG” festgelegt wurde. Jede Person mit einem Wohnsitz in der Schweiz muss spätestens drei Monate nach seiner oder ihrer Anmeldung eine Grundversicherung abschließen. Es gibt anders als in anderen Ländern keine Familienversicherung in der Schweiz.
Das Hausarztmodell
Wie der Name schon vermuten lässt, ist Ihr Hausarzt im Normalfall Ihr erster Ansprechpartner. Es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, wie zum Beispiel einen Unfall, bei dem Sie direkt ins Spital gebracht werden. Kontrolluntersuchungen bei Augenärzten und auch bei Frauenärzten sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Ansonsten gilt jedoch die Verpflichtung, den Hausarzt zuerst zu konsultieren. Welche Hausärzte dies sind, bestimmt zudem die Kasse. Bei diesem Modell kann jedoch einiges gespart werden.
Krаnkenverѕicherung - Krankenkaѕѕe
Weder bei der Grundversicherung noch bei privaten Versicherungen.
Jede Person muss einzeln versichert werden, vom Neugeborenen bis zu den Großeltern. Alle haben einen rechtlichen Anspruch auf die Grundversicherung und die Versicherer dürfen niemanden ablehnen. Durch die rechtliche Regelung der Grundversicherung haben die Versicherer kaum Möglichkeiten, sich voneinander in ihren Leistungen zu unterscheiden. Es ist unzulässig, die Grundversicherung für einzelne Versicherungsnehmer zu individualisieren. Dies ist nur durch eine separate Zusatzversicherung möglich. Auch zu zahlende Prämien sind für alle Versicherten gleich und nicht risikoabhängig. Nur regional unterscheiden sich die Prämien, so zahlen die Menschen in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Beiträge für gleiche Leistungen bei verschiedenen Krankenkaѕѕen.
Die Leistungen der Grundversicherung im Überblick:
Genauer beschrieben bedeutet dies, dass sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen und Medikamente von der Grundversicherung getragen werden. Die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit stehen hierbei laut dem KVG jedoch im Vordergrund. Selbstverständlich sind auch Rettungseinsätze und Krankentransporte für Notfälle in den Leistungen der Grundversicherung eingeschlossen. Weitere Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz sind:
Ergotherapie, Physiotherapie, Diabetesberatung, Präventive Massnahmen, Pflege, Rehabilitation, Logopädie, Chiropraktik
Die Modelle der Grundversicherung in der Schweiz
Bei der Grundversicherung (Krаnkenverѕicherung) in der Schweiz haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Es gibt das Standardmodell, das Hausarztmodell, das HMO-Modell und das Telmed-Modell.